Mittwoch, 28. April 2010
Interessenbekundungsverfahren gestartet!
seit heute offiziell, siehe hier:

http://www.aldenhoven.de/aktuelles/bekanntmachungen/2010/Nichtfoermliches_Interessenbekundungsverfahren.php

und jetzt auch hier:

http://www.media.nrw.de/media2/site/index.php?id=342&tx_ttnews[tt_news]=57127&cHash=767edb85c7

Wichtig für uns:
"...Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als 2 MBit/s Downstream und 256 kBit/s Upstream ist zu gewährleisten."

Das heisst, die zur Zeit angebotenen Funklösungen stehen hier nicht zur Debatte, da keine von diesen einen Downstream von über 2MBit/s garantieren kann! :-)

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Das scheinen ja mal wirklich gute Neuigkeiten zu sein.

jedoch sollten wir nicht zu schnell jubeln.
Es scheint zwar offiziell zu sein, jedoch klingt
"Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren" nicht nach ner wirklich beschlossenen Sache.

Zu dem 2Mbit Kommentar muss ich auch was sagen bzw zitieren:
"hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur "
Sorry, in dem Zusammenhang sind 2Mbit lächerlich.
2Mbit sollen also hochwertig und zukunftssicher sein, wenn aktuell im 100Mbit Bereich neue Anschlüsse gelegt werden bzw in Städten 50MBit quasi schon Standard sind?

Zukunftssichernd? achso, deswegen sollen also Industriegebite nicht wirklich mit einem Netzanschluss der aktuellen Anforderungen entspricht ausgestattet werden?


naja, hauptsache die Gemeinde hat Geld für sinnlose dreckige Brunnen die laufende Kosten verursachen (siehe Siersdorf Marktplatz)

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Hallo Tobo,

was Deine Bedenken betrifft: Diese Formulierung ist üblich so! Das Interessenbekundungsverfahren dient letztendlich nur dazu, festzustellen dass kein Anbieter bereit ist in den nächsten 12 Monaten das entsprechende Gebiet ohne Zuschüsse anzuschliessen. Das ist (vernünftige) Voraussetzung für die Genehmigung der öffentlichen Mittel. Das "nichtförmliche" bezieht sich vor allem wohl darauf, dass zum einen die einfache Veröffentlichung auf dieser Website genügt (und nicht die sonst erheblich komplizierteren Ausschreibungsformalitäten eingehalten werden müssen) und zum zweiten diese Angebote in dem Verfahren nicht automatisch die bindende Grundlage eines späteren Vetrages sind.

Beschlossen ist das soweit schon, wenn sich denn ein Anbieter findet für den die 100.000€ KPII-Mittel (in Form von Leerrohrverlegung o.ä.) ausreichend sind. Ansonsten bleibt die Frage: woher das restliche Geld...

Das mit den 2MBit/s sehe ich anders. Die 2Mbit/s sind eine Minimalforderung, die alle Übergangslösungen wie Funk-, bzw. Handynetze ausschliesst. Wenn aber jemand mit Hilfe von Leerrohren ein Glasfaserkabel zumindest bis an den Ortseingang legt, dann sind wohl für jeden Anschluss im Dorf mindestens 8-10, im Kernbereich auch min. 12-14MBit/s drin. Was Bandbreiten von 25, 50 oder 100MBit/s angeht, wird das in ländlichen Gebieten überall erstmal ein Traum bleiben. Wobei ich es auch da gut finde, das als Ausbauvariante schon zu erwähnen!!

Das Industriegebiet ist zumindest von uns eh in den Ausbauplanungen mit einbegriffen (und dann dort auch mit sicher 12-16MBit/s).

Was den letzten Satz angeht:
Über solche Sachen kann ich mich auch ärgern, wobei man sich da doch fragen muss, ob man nicht den schwarzen Peter für das "dreckige" nicht eher bei den Bürgern suchen muss!?

Jetzt hoffe ich jedenfalls erstmal, dass ich morgen Abend rund um den Brunnen beim "Maibaum-Aufstellen" ein paar Unterschriftenlisten voll bekomme ;-)

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